Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt dar. Aus dem Flächennutzungsplan kann abgelesen werden, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. für Schulen und Kindergärten), Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald, Wasserflächen, Verkehrsflächen sowie Versorgungsflächen und sonstige Nutzungen geplant sind.
Die Flächennutzungsplanung ist langfristig angelegt. Der Flächennutzungsplan wurde im Jahre 1989 von der Regierung von Oberbayern genehmigt. Seitdem wurden mehrere Teiländerungen durchgeführt, die ebenfalls die Zustimmung der Regierung von Oberbayern benötigten.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für die Behörden, hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger.
Der aktuelle Stand des Flächennutzungsplans wird mithilfe des Geographischen Informationssystems in der Stadtverwaltung vorgehalten und digital fortgeschrieben.
Der zugehörige Erläuterungsbericht gibt in Textform Auskunft über die Darstellungen und begründet die Planzeichnung. Die Unterlagen können Sie im Sachgebiet Stadtplanung einsehen. Unsere Mitarbeiter stehen für Auskünfte über den Inhalt während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung zur Verfügung.
Die rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanänderungen in dieser Übersicht sind in der Download-Fassung des Flächennutzungsplanes bereits eingearbeitet.
Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Planung noch nicht verbindlich!)
Am 13.05.2025 wurde vom Stadtrat der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie Begründung und Umweltbericht gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. BauGB erfolgte vom 25.06.2025 bis 08.09.2025.
Präsentation zur Bürgerinformation-Neuaufstellung FNP von 26-06-2025
In diesem Zeitraum sind zahlreiche Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie von den beteiligten Behörden eingegangenen.
Alle Stellungnahmen werden vom Stadtbauamt sachgerecht geprüft, dokumentiert und dem Stadtrat im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Abschluss dieser Abwägung kann ein Planentwurf erstellt werden, der sodann in die förmliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geht. Voraussichtlich wird dies Ende 2026 erfolgen.
Hinweis: Alle eingegangen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens und unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Planungsziele sorgfältig gegeneinander und untereinander abgewogen.
Bereits 2020 wurde ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren zur Teilflächennutzungsplanänderung vom 24.02.2020 bis 20.03.2020 durchgeführt und am 15.09.2020 im BPA und am 30.06.2020 im Stadtrat behandelt. Wegen Änderungen der Planung wurde der Vorentwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans gleichzeitig mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 144/08 „Ehemalige MD Papierfabrik“ erneut durchgeführt.
Vom 13.09.2022 bis einschließlich 11.10.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 20.09.2022 wurde ein öffentlicher Erörterungstermin zur Information über die Planung und ihre Auswirkungen im Ludwig-Thoma-Haus zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 144/08 „Ehemalige MD Papierfabrik“ durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis 11.10.2022 beteiligt. Am 09.12.2025 wurde im Stadtrat die eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß den Behandlungsvorschlägen im Sachverhalt abgewogen, die Planung gemäß den Behandlungsvorschlägen überarbeitetet. Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde am 21.04.2026 vom Stadtrat nach Überarbeitung der Planung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist in Vorbereitung, und soll als Parallelverfahren mit dem BP 144/08 durchgeführt werden.
Anlass der Planung ist die Beendigung der gewerblich-industriellen Nutzung des Geländes der MD-Papierfabrik im Jahr 2007. Die damit einhergehende Vertiefung der Wettbewerbsergebnisse, eines im selben Jahr durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbes zur Neukonzeptionierung, dient als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 144/08 „Ehemalige MD-Papierfabrik“.
Ziel und Zweck der Planung ist, nach der Aufgabe des Produktionsstandortes, das Gelände östlich der Ludwig-Thoma-Straße bis zu den Bahntrassen der S-Bahnlinie von Dachau nach Altomünster sowie nach Ingolstadt einer neuen Nutzung und städtebaulichen Neustrukturierung zuzuführen. Das Gebiet soll nun als zentrumsnahes Urbanes- und Wohngebiet mit Ergänzungsfunktionen für die Innenstadt und gewerblicher Prägung an der Erich-Ollenhauer-Straße entwickelt werden.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans FP 05021 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan BP 183/21 und damit der Umwandlung der bisherigen Sportfläche in ein neues Wohnquartier mit ergänzenden Grünbereichen. Der rund 4,3 ha große Bereich wird im Norden als Wohnbaufläche dargestellt; die geplante Kindertagesstätte wird über den Bebauungsplan in den unteren Geschossen gesichert. Der südliche Teil wird als Grünfläche ausgewiesen, um klimatische und städtebauliche Funktionen zu gewährleisten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Ende 2024 gingen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ein, insbesondere zu Verkehr, Abstandsflächen, Bodenbelastungen und der rechtlichen Darstellung der Gemeinbedarfsfläche. Die Prüfung ergab, dass die ursprünglich vorgesehene Gemeinbedarfsfläche rechtlich nicht geeignet ist, da Wohnen und soziale Einrichtung kombiniert werden sollen. Daher wurde sie im Entwurf als Wohnbaufläche dargestellt, wodurch die geplante Nutzung rechtssicher ermöglicht und die Grundlage für den Bebauungsplan geschaffen wird. Planzeichnung und Begründung wurden entsprechend überarbeitet; weitere Einwendungen wurden im Rahmen des Bebauungsplans BP 183/21 behandelt. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird weiterhin im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan BP 183/21 geführt und soll zeitgleich öffentlich ausgelegt werden.
FP-050-21 Augustenfeld Zentrum Ehemaliges Sportgelände-Entwurf
Für den Bereich Pollnstraße 1 hat die Stadt Dachau eine Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 180/20 zu schaffen. Der Stadtrat fasste am 07.05.2025 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, zur Billigung des Vorentwurfs und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung, die parallel zum Bebauungsplan erfolgte.
Mit der Teiländerung werden die bisherigen Darstellungen angepasst: Bereiche, die bislang als Grünfläche oder reines Wohngebiet ausgewiesen waren, werden künftig als Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke dargestellt. Die denkmalgeschützte Villa Dorner wird als Mischgebiet ausgewiesen, um eine spätere Nutzung zu ermöglichen. Die historischen Grünstrukturen und die Parkanlage bleiben erhalten und sollen öffentlich zugänglich werden. Die Grünfläche mit Schutz- und Leitpflanzung im Nordwesten sowie die bisherige Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) werden künftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Damit entsteht die planungsrechtliche Grundlage für neue Wohnbebauung, eine Kindertagesstätte und die öffentliche Nutzung des historischen Ziergartens. Zugleich wird ein städtebauliches Ensemble geschaffen, das Wohnnutzung, soziale Infrastruktur und den Erhalt der Villa Dorner mit ihren Freianlagen verbindet.
FP-051-22_FNP_Pollnstraße 1-Entwurf
FP 05122 Pollnstraße_1_Geltungsbereich mit Luftbild
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans FP 05225 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan 191/25 und damit der Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich zu einer Fläche mit Kinderbetreuung, Wohnbebauung und öffentlicher Grünfläche. Der ca. 0,94 ha große Bereich wird im Norden Wohnbaufläche für Geschosswohnungsbau, im mittleren Teil Gemeinbedarfsfläche oder Wohnbaufläche für Kinderbetreuung mit Wohnen und im südlichen Teil öffentliche Grünfläche darstellen.
Von der Abteilung Stadtplanung wird derzeit die Planzeichnung sowie Begründung erarbeitet.
FNP 05225 Geltungsbereich
FNP 05225 Geltungsbereich mit Luftbild
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans FP 05325 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan 192/25 und damit der Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich zu einer Sonderbaufläche bzw. einem Sondergebiet für erneuerbare Energien / Photovoltaik. Bei der ca. 2,7 ha großen Fläche handelt es sich um eine ehemalige Lehmabbaufläche. Von der Abteilung Stadtplanung wird derzeit die Planzeichnung sowie Begründung erarbeitet.
FNP 05325 Geltungsbereich Teiländerung
FNP 05325 Geltungsbereich Teiländerung mit Luftbild
Abteilung 5.1 Stadtplanung
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