Das Ordnungsamt ist als Sicherheitsbehörde für eine breite Aufgabenpalette zuständig, zu der insbesondere sämtliche Verkehrsfragen, die Verwaltung der Feuerwehr, der Vollzug diverser städtischer Rechtsvorschriften und unterschiedlichste sicherheitsrechtliche Bereiche gehören.
Weitere Informationen zu den einzelnen Sachbereichen erhalten Sie unter den unten aufgeführten Links.
Der gesamte Altstadtbereich ist als Kurzparkzone ausgewiesen. Alle öffentlichen Parkplätze, in diesem Gebiet, werden kostenlos angeboten. Große Verkehrszeichen an allen Zufahrten zur Altstadt weisen darauf hin, dass innerhalb der Zone tagsüber an Werktagen eine Höchstparkdauer von 90 Minuten gilt. Zum Nachweis der Parkdauer dient eine Parkscheibe. Wer länger als 90 Minuten parken will, kann z.B. in die Altstadtgarage in der Wieningerstraße ausweichen. Dort sind die ersten 30 Minuten gebührenfrei.
Außerdem gibt es rund um die Altstadt eine Vielzahl von kostenlosen Dauerparkplätzen (z.B. auf der Ludwig-Thoma-Wiese). Alle Besucher der Altstadt haben somit die Möglichkeit, ihr Fahrzeug ortsnah abzustellen. Die vielfältigen Parkmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Parkflyer, der auch als pdf-File zum Download bereit steht. Von den Einfahrtsstraßen aus weist ein Parkleitsystem auf die vorhandenen öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet.