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Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Der unten zum Download bereit gestellten Übersicht der Bebauungspläne können Sie entnehmen, wo im Stadtgebiet rechtsverbindliche Bebauungspläne vorliegen.

Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, in der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsarten, wie viele Geschosse und welche Bebauungsdichten für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.

Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen.

Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind.

Alle Originale der rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie in der Abteilung Stadtplanung einsehen. Unsere Mitarbeiter stehen für Auskünfte über deren Inhalt während der Öffnungszeiten des Rathauses und nach Vereinbarung zur Verfügung.
Die laufenden noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren finden Sie hier auf der Seite weiter unten.

Wichtiger Hinweis:

Vor Nutzung der nachfolgenden Bauleitplanauskünfte beachten Sie bitte unbedingt die Informationen zur Nutzung der Bebauungsplanfassungen.

Bebauungspläne im Verfahren

 

Das Verfahren zur rechtlichen Sicherung der Erschließung der Grundstücke an der Äußeren Langwieder Straße sowie der Hermann-Böcker-Straße wurde mit Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses am 06.05.2025 für den Bebauungsplan 190/25 „Äußere Langwieder Straße, Straßenbebauungsplan“ Straßenbebauungsplan“ eingeleitet.

Hierfür wird durch die Stadtplanung ein Vorentwurf des Bebauungsplans in Abstimmung mit weiteren Fachabteilungen der Stadt erarbeitet.

BP 190/25 Geltungsbereich mit Luftbild
BP 190/25 Geltungsbereich

Stand 2024

Am 09.04.2024 wurde der Bebauungsplanvorentwurf im Bau- und Planungsausschuss beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung wird vom 18.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt.

Im Herbst 2026 sollen Abwägung und Bebauungsplanentwurf im Bau- und Planungsausschuss beschlossen werden.  Im Anschluss wird dann die öffentliche Auslegung erfolgen.
Durch das Bebauungsplanverfahren soll der dringend benötigte Wohnraum entstehen. Das stadteigene Baugebiet im Bereich des Udldinger Hangs ist mit einer Fläche von ca. 1,9 ha das letzte große und unbebaute Innenbereichsgrundstück mit Baurecht in Dachau. Ziel der Planung ist ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und sozial durchmischtes Wohnquartier.



Der Ferienausschuss fasste am 24.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 183/21 „Augustenfeld Zentrum (Teil 1) Ehemaliges Sportgelände“. Die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde am 05.10.2021 beschlossen; beide Verfahren laufen im Parallelverfahren.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans 174/19 „Sportpark östlich Theodor-Heuss-Straße (Teil 1)“ Ende 2020 sowie der bereits Anfang 2020 abgeschlossenen Teiländerung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilaussiedlung des TSV Dachau 1865 e.V. geschaffen. Damit ist eine Überplanung des bisherigen Stammgeländes möglich. Das Areal liegt innerhalb der Rahmenplanung Augustenfeld Nord, die 2017 mit intensiver Bürgerbeteiligung beschlossen wurde.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohn- und Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen. Entlang der Jahnstraße ist ein autoarmes Wohngebiet vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 43.622 m², davon rund 76 % im Eigentum des TSV Dachau 1865 e.V.; die restlichen 24 % stammen aus städtischen Flächen zur Sicherung der Erschließung und des Grünzugs.
Am 23.10.2024 billigte der Bau- und Planungsausschuss den Vorentwurf und leitete die frühzeitige Beteiligung ein (11.11.–03.12.2024). Die Stellungnahmen führten zu einer Überarbeitung des Entwurfs: Ausgleichsflächen wurden über das städtische Ökokonto zugeordnet, Gutachten aktualisiert und zusätzliche Untersuchungen, u. a. zur Niederschlags- und Grundwasserbewirtschaftung, beauftragt. Eine ergänzende Verkehrszählung bestätigte die Verträglichkeit der Verkehrsbelastung. Das Immissionsschutzgutachten wurde überarbeitet; Maßnahmen wie eine Lärmschutzwand oder die Einhausung von Parkhausaufbauten wurden geprüft. Entlang der Alpenstraße wurden Bauhöhen (max. 9 m) und Abstandsflächen konkret festgesetzt.
Am 25.11.2025 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Abwägungsbeschluss; der Vertragsentwurf mit dem TSV Dachau 1865 befindet sich in rechtlicher Abstimmung. Mit dem Abwägungsbeschluss liegt eine überarbeitete Planung vor, die zusammen mit den ergänzten Gutachten und dem städtebaulichen Vertrag zur Billigung und anschließenden Auslegung vorbereitet wird. 

BP-183-21_Augustenfeld Zentrum Ehemaliges Sportgelände-Entwurf Planzeichnung

In Dachau besteht ein anhaltend hoher Bedarf an Kindertagesstätten und Wohnraum. Für das Grundstück „Pollnstraße 1“ sowie zwei angrenzende städtische Flurstücke wurde in Abstimmung mit der Stadt ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das der Bau- und Planungsausschuss am 21.09.2021 billigte und mit dem die Aufstellung des Bebauungsplans 180/20 beschlossen wurde.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine 8–10‑gruppige Kindertagesstätte sowie für privaten und geförderten Wohnungsbau. Die Bebauung soll behutsam in den hochwertigen Grünraum eingebunden werden; alter Baumbestand und naturnahe Freiflächen sollen weitgehend erhalten bleiben. Das Baudenkmal „Villa Dorner“ mit Gartenensemble wird integriert und öffentlich zugänglich gemacht. Vorgesehen ist ein kleiner, qualitätsvoller, verkehrsberuhigter Quartiersmittelpunkt. Grundlage bildet die Teilung des privaten Grundstücks FlNr. 882 mit anschließendem Flächentausch. Eine städtebauliche Grundlagenvereinbarung liegt vor.
Auf Basis des Konzepts wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der Denkmalschutz, Erschließung, Verkehr, Nachbarschutz, Umwelt- und Artenschutz sowie Klimabelange umfassend berücksichtigt. Am 09.04.2024 billigte der Bau- und Planungsausschuss den Vorentwurf und leitete die frühzeitige Beteiligung (13.05.–10.06.2024) ein.
Die eingegangenen Anregungen führten u. a. zu zusätzlichen Baumreihen und Pflanzflächen, angepassten Gebäudehöhen und einer präzisierten Verkehrsführung. Die Tiefgaragenzufahrten erfolgen künftig über die Otto‑Wirsching‑Straße und die teilweise neu herzustellende, verkehrsberuhigte Wilhelm‑Leibl‑Straße, die zugleich als Feuerwehrzufahrt dient. Nach den Hochwasserereignissen 2024 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, das nur geringe Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel prognostiziert und Schutzmaßnahmen vorsieht; ergänzend wurde ein Niederschlagswasserkonzept beauftragt.
Die denkmalgeschützte Villa wird in die Planung eingebunden; Artenschutzmaßnahmen wie Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel sowie ein insektenfreundliches Beleuchtungskonzept sind vorgesehen. Parallel wird der städtebauliche Vertrag mit dem privaten Grundstückseigentümer abgestimmt. Nach Abschluss des Vertrags wird die überarbeitete Planung mit allen Gutachten dem Bau- und Planungsausschuss zur Billigung und zur Fassung des Auslegungsbeschlusses vorgelegt. Der Abwägungsbeschluss liegt bereits vor; anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung.

BP 180-20 Pollnstraße 1 – Planzeichnung-Entwurf

Nach Aufgabe der Schulnutzung der Griechischen Schule auf dem städtischen Grundstück Ignaz‑Taschner‑Straße 14 im Jahr 2013 wurde ein Plangutachten durchgeführt, das am 21.06.2016 mit dem Beschluss des Siegerentwurfs abgeschlossen wurde. Die Bürgerschaft war 2015 und 2016 im Rahmen einer moderierten Beteiligung eingebunden. Nach Überarbeitung des Siegerentwurfs lag am 16.05.2017 ein städtebaulicher Entwurf vor, auf dessen Grundlage der Bau‑ und Planungsausschuss am 18.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans beschloss mit dem Ziel der Baurechtschaffung für eine Kindertagesstätte und Wohnen und wohnverträglichen Nutzungen. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für sozialen Wohnungsbau, eine Kindertagesstätte sowie für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im östlichen Teil des Plangebiets. Gleichzeitig soll der Betriebsstandort der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen des Plangebiets gesichert und deren Entwicklungsmöglichkeiten gewahrt werden.
Vom 23.07. bis 08.08.2018 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans 04617. Die komplexe Gemengelage wurde aufgearbeitet und mit den Fachbehörden abgestimmt. Der Vorentwurf wurde anschließend überarbeitet, insbesondere hinsichtlich Ausgleichsflächen, Grünordnung, gefördertem Wohnungsbau, Elektromobilität und Energieversorgung.
Der mehrjährige Planungsprozess berücksichtigte fortlaufend veränderte Rahmenbedingungen. Immissionsberechnungen wurden mehrfach aktualisiert, ebenso die Gutachten zu Geruch, Lärm und Verkehr. Zur Konfliktvermeidung mit dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb ist eine Riegelbebauung vorgesehen; landwirtschaftliche Emissionen sind zu dulden. Die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße bleibt bestehen, Stellplätze sind dort ausnahmsweise zulässig. Für die Kindertagesstätte sind ausreichende Stellplätze und sichere Fußwege vorgesehen, die Erschließung erfolgt über das lokale Straßennetz.
Am 06.05.2025 beschloss der Bau‑ und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung, die vom 14.05. bis 24.06.2025 parallel zur Behördenbeteiligung stattfand. Die Gutachter bestätigten zuvor die Aktualität ihrer Fachgutachten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen.
Der Stadtrat hat den Satzungsbeschluss gefasst.

BP 173/17 Ehem. Schule Mitterndorf – Planzeichnung

MD vor Abbruch
MD nach Abbruch

Die Zukunft des MD-Geländes (ehemalige MD Papierfabrik) ist von herausragender Bedeutung für die gesamte Stadt Dachau.
Das ca. 17 ha große Areal am Fuße der Altstadt ist zwar in privatem Eigentum, aber die zukünftige Gestaltung und Nutzung betreffen die Stadt in ihrer Gesamtheit und werden diese in den nächsten Jahren entscheidend beeinflussen und prägen. Deshalb ist es wichtig, dass der Stadtrat gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Rahmenbedingungen festlegt. Es gilt, eine nicht nur für das Planungsgebiet, sondern für die gesamte Stadt sinnvolle und ausgewogene Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Grünflächen und öffentlichen Nutzungen zu finden. Bereits im Jahr 2007, unmittelbar nach Schließung der Papierfabrik, wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt.  

Eine Dokumentation dieses Wettbewerbs finden Sie hier

Anfang 2008 beschloss der Stadtrat, dass die Arbeit der ersten Preisträger die Grundlage der weiteren Planung bilden soll. Dies gilt bis heute. Der aufzustellende Bebauungs- und Grünordnungsplan wie auch die Änderung des Flächennutzungsplans werden aus dem damaligen Wettbewerbsergebnis entwickelt.

Schon vor Durchführung der förmlichen Verfahren der Bauleitplanung hat die Stadt informelle Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umgestaltung des ehemaligen MD-Papierfabrikgeländes durchgeführt. In einer ersten Phase des Bürgerbeteiligungsprozesses im Juni 2015 gaben die Bürgerinnen und Bürger über 400 Anregungen und Vorschläge ab. Im Juni 2016 fand eine weitere Planungswerkstatt zur Gestaltung der Freiräume statt, über deren Ergebnisse der Stadtrat am 27.07.2016 beschlossen hat.

Schon vor dem Einstieg in die Bauleitplanverfahren fand im Juni/Juli 2015 eine umfassende informelle Beteiligung der Dachauer Bürger zur städtebaulichen Planung auf dem Gebiet der ehemaligen MD-Papierfabrik statt. Der damalige Planstand war im Rahmen einer zweiwöchigen Ausstellung im Ludwig-Thoma-Haus zugänglich. Kommentare und Meinung konnten im Rahmen der Ausstellung abgegeben werden. Darüber hinaus gab es während des Ausstellungszeitraums eine ganztägige „Planungswerkstatt“ an einem Samstag in der die Planungsziele und die Planentwürfe unter den Bürgern und mit den Planern und der Verwaltung, unterstützt durch ein Moderatorenteam, intensiv beraten wurden und Empfehlungen für den Stadtrat formuliert wurden. Der Stadtrat hat anschließend in zwei Sitzungen sehr detailliert alle Empfehlungen behandelt.

Bei der Behandlung im Stadtrat blieben noch einige Fragen zum Freiraum offen. Der Stadtrat hat sich dafür entschieden, diese Punkte weiter mit den Bürgern zu diskutieren. Im Juni 2016 fand dafür die Planungswerkstatt „Freiraum im Fokus“ statt. Rund 25 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an der Planungswerkstatt, die wie 2015 wieder von einem Moderatorenteam begleitet wurde. Fachlich wurde die Veranstaltung vom Landschaftsarchitekturbüro Lohrer Hochrein, München, begleitet. Vertreter des Stadtbauamtes standen für fachliche Auskünfte und Fragenbeantwortung bereit. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden im Juli 2016 im Stadtrat behandelt. Das Gremium beschäftigte sich erneut sehr detailliert mit den Empfehlungen der Bürger.

Seit dem Jahr 2019 finden auf dem Gelände Abbruchmaßnahmen für alle nicht unter Denkmalschutz sehenden Gebäude sowie Altlastensanierungsmaßnahmen statt.
 

Erörterungsveranstaltung zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Für den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurden im September/Oktober 2022 die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich in eine Erörterungstermin im Ludwig-Thoma-Haus über die für mehrere Wochen ausliegenden Unterlagen informieren und Fragen zum Verfahren und zur Planung stellen. Den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans finden Sie hier. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet, die Abwägung durch den Stadtrat vorbereitet und Auswirkungen vorgeschlagener/erforderlicher Planänderungen geprüft. 

Für die erforderlich werdende Teiländerung des Flächennutzungsplans war bereits im Jahr 2020 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Änderungen der Planung erforderten für die Flächennutzungsplan-Teiländerung erneute frühzeitige Beteiligungsverfahren, die parallel zu den Verfahren für den Bebauungs- und Grünordnungsplan durchgeführt wurden. Den Vorentwurf für die Teiländerung des Flächennutzungsplans finden Sie hier. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Stadtrat wird parallel zum entsprechenden Verfahrensschritt des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgen.

Gleichzeitig mit den weiteren städtebaulichen Planungen wird mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet. Darin sind u.a. die Herstellung, Kostentragung und Grundstückübertragungen an die Stadt für Verkehrs- und Grünflächen, die Folgekosten gemäß den Dachauer Grundsätzen der Baulandentwicklung, der Bau der notwendigen sozialen Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten), Regelungen zum Mobilitäts- und Sozialkonzept sowie die Durchführung von Architektenwettbewerben als Grundlage für die Realisierungsplanungen zu vereinbaren.

Im Jahr 2022 hatte der Bau- und Planungsausschuss entschieden ein Expertengremium zur Steuerung der grundsätzlichen Baugestaltung zu berufen. Dieses Gremium erarbeitete in mehreren Sitzungen im Jahr 2023 und 2024 Gestaltungsleitlinien, die dem Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagen wurden. Der Ausschuss hat im März 2024 darüber beschlossen.
Die in den „Leitlinien Zukunftsquartier“ empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplan-Vorentwurfs werden als Planungsziele weiterverfolgt. Vorgeschlagene Vorgaben für Wettbewerbe und sonstige konkurrierenden Verfahren, deren Durchführung im städtebaulichen Vertrag zu sichern ist, sind umzusetzen und vorgeschlagene sonstigen Regelungen sind im städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin aufzunehmen.

Leitlinien Zukunftsquartier 2024


Neben Wohnungen und Arbeitsstätten sollen auf dem Gelände der ehemaligen MD-Papierfabrik in den denkmalgeschützten, bestehen bleibenden Gebäudeteilen auch ein Jugendkulturzentrum und ein Museumsforum, bestehend aus dem Bezirksmuseum, der Gemäldegalerie sowie einem neu entstehenden Museum für Arbeiter- und Industriekultur, realisiert werden. 

Die Bahnhof Ostseite, wo sich aktuell noch eine Kleingartenanlage befindet, soll städtebaulich überplant werden, um der zentralörtlichen Bedeutung der Fläche direkt am Dachauer Bahnhof gerecht zu werden. Überlegungen, wie mit den vorhandenen Flächen östlich der Bahn umgegangen werden soll, hat bereits die Rahmenplanung Augustenfeld Nord aufgezeigt. Für das Gebiet östlich des Bahnhofs wird die bereits im Jahr 2006 begonnene Bebauungsplanung auf dieser Grundlage fortgesetzt und als Teilbebauungsplan BP 140/06 „Bahnhof Ostseite – Augustenfeld Nord 1“ weiterentwickelt. Bei den planerischen Überlegungen zur städtebaulichen Nutzung der Fläche wird die vorgesehene Geh- und Radwegeverbindung über den Schleißheimer Kanal berücksichtigt. 
Es wurden weitergehende Untersuchungen durchgeführt, die einer zukünftigen Planung zugrunde gelegt werden können. Die Planungsziele bedürfen aufgrund von Veränderungen einer neuen Festlegung. Eine Weiterführung der Planung wird erst nach Entscheidung im Bau- und Planungsausschuss erfolgen.

 

Stadtbauamt

Abteilung 5.1 Stadtplanung