Scheinehe

Scheinehe

Der Standesbeamte muss seine Mitwirkung an einer Eheschließung verweigern, wenn offenkundig ist, dass eine Scheinehe vorliegt.

Scheinehe ist eine Heirat auf dem Papier, mit dem Ziel, einem anderen Menschen eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen.

Eine Scheinehe wird oftmals durch organisierte Händlerringe vermittelt und ist mit Geldzahlungen verbunden. Oftmals wird eine Scheinehe aus Mitleid oder aus finanzieller Not eingegangen.

Immer häufiger ...

  • werden Frauen als Partnerinnen für Scheinehen benutzt
  • werden Frauen dadurch straffällig
  • werden Frauen abhängig von Vermittler- und Händlerringen
  • handeln Frauen aus finanzieller Not oder Mitleid unüberlegt

Ihr Risiko:

  • Sie werden Ehepartner mit allen Rechten und Pflichten, wie z.B.
    • gegenseitige Unterhaltsansprüche
    • Rentenausgleich
    • ausländisches Eherecht
  • Durch unrichtige Angaben Behörden gegenüber machen sich in der Regel beide Partner strafbar.
  • Sie werden durch Ihre Straffälligkeit erpressbar, und können Opfer für weitere Straftaten der organisierten Händler- und Vermittlerringe werden. Nicht selten drohen Gewalt und Prostitution. Auch Ihre Kinder können bedroht sein.
  • Der zunächst vereinbarte Geldbetrag wird oft nur zum Teil ausbezahlt oder später mit Druckmitteln wieder zurückgefordert.
  • Die versprochene Ehescheidung kann durch Untertauchen des Partners in Frage gestellt werden.

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