Der Stadtrat

Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Dachaus. Er ist zugleich das Hauptorgan der Stadt.

Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat für alle Angelegenheiten der Stadt Dachau zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Insbesondere die sogenannten "laufenden Angelegenheiten" ohne grundsätzliche Bedeutung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters.

Neuer Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Der Stadtrat wird alle sechs Jahre gewählt. Die Zahl der Stadtratsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl. In Dachau besteht der Stadtrat aus 40 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister.

Die Einberufung des Stadtrates erfolgt in der Regel einmal monatlich. Die Sitzungen sind öffentlich.

Ausschüsse des Dachauer Stadtrates

Die Ausschüsse als verkleinerte Abbilder des Stadtrates unterstützen dessen Arbeit. Sie bereiten Themen des Stadtrats vor oder entscheiden in eigener Zuständigkeit.

Die Parteien bzw. Wählergruppen sind in den Ausschüssen entsprechend der Sitzverhältnisse anteilsmäßig vertreten wie im Stadtrat. Sitzungen der Ausschüsse finden grundsätzlich öffentlich statt.

In der Stadt Dachau gibt es folgende Ausschüsse, die sich bei der Behandlung der Themen nach ihren Schwerpunkten richten:

Stadtratsreferenten

Der Stadtrat weist zu Beginn jeder Wahlperiode bestimmten Fachgebieten Stadtratsreferenten/innen zu. Die Aufgaben werden von den Stadtratsmitgliedern ehrenamtlich neben ihrer Stadtratstätigkeit wahrgenommen.

Die Stadtratsreferenten/innen haben eine Anregungs- und Überwachungsfunktion für den ihnen jeweils vom Stadtrat anvertrauten Bereich. Sie sollen Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung sein.

Die Überwachungsfunktion beinhaltet, dass sich die Stadtratsreferenten/innen über die Tätigkeit der Stadtverwaltung innerhalb des zugewiesenen Bereiches informieren können. Es ist Aufgabe der Ämter und Abteilungen, die bestellten Referenten/innen über alle wichtigen Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches zu unterrichten. Die Referenten/innen werden bei der Aufstellung des Haushalts angehört.

Stadtratsreferenten/innen sind für den jeweils vom Stadtrat anvertrauten Bereich - neben Oberbürgermeister und Verwaltung - auch Ansprechpartner für die Bürger/innen. Sie können Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung an die Verwaltung und den Oberbürgermeister herantragen bzw. in den Stadtrats- und Ausschusssitzungen ansprechen.

Verwaltungsfunktionen nehmen die Referentinnen und Referenten grundsätzlich nicht wahr.

Weitere Gremien

Mitglieder des Stadtrates vertreten die Stadt Dachau in Aufsichtsräten stadteigener Tochterunternehmen sowie in anderen Gremien von Organisationen und Institutionen, die für Dachau wichtig sind.

Mitglieder

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Dachau GmbH.