Bewohnerparkzonen in Dachau

Bewohnerparkzonen in Dachau

In Dachau wurden, um die Parksituation in bestimmten Bereichen zu erleichtern, Bewohnerparkzonen eingerichtet.

Bewohnerparkzone Parkscheinautomat

Die Bewohnerparkzonen sollen für Entlastung sorgen und den Anwohnern wieder ausreichende Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen bereitstellen.

Folgende Regelungen sind beim Parken sowie bei der Beantragung eines Parkausweises innerhalb der Bewohnerparkzone zu beachten:

Parkausweis für Bewohner

Jeder, der innerhalb der Bewohnerparkzone mit Wohnsitz gemeldet und über 18 Jahre alt ist, einen Führerschein besitzt, Halter eines PKW ist sowie über keinen ausreichenden Stellplatz auf dem eigenen Grundstück verfügt, kann bei der Stadt einen Parkausweis beantragen. Antragsberechtigt sind nur die Anlieger, bei denen die Erschließung (Zufahrt) über die Zone erfolgt.

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt wahlweise:

  • ein Jahr (30 €)
  • zwei Jahre (60 €)

Auf einem Ausweis lassen sich bis zu drei Kennzeichen vermerken - diese drei Autos können dann je nach Bedarf und im Wechsel in der Bewohnerparkzone abgestellt werden.

Mit dem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen die Bewohner ihr Auto in der jeweiligen Bewohnerparkzone in allen entsprechend beschilderten Bereichen abstellen.

Rahmenbedingungen für Parkausweise

  • Jede Bewohnerin/ jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
  • Pro Fahrzeug wird nur eine Parkberechtigung erteilt. Es ist nicht möglich, dasselbe Fahrzeug in verschiedenen Parkausweisen und mehreren  Gebieten eintragen zu lassen.
  • Anhänger, Busse und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Wohnmobile können nur in atypischen Fällen eingetragen werden, wenn beispielsweise keine anderen Fahrzeuge (Pkw) zur Verfügung stehen. Zu Ihrem Antrag müssen Sie eine ausführliche Begründung einreichen.
  • Handelt es sich beim Fahrzeughalter/ bei der Fahrzeughalterin um Ihren Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen und dass Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern.
  • In einen Parkausweis können bis zu drei (auf den Antragsteller zugelassene) Fahrzeuge eingetragen werden.
  • Handelt es sich um das Fahrzeug einer Privatperson, zum Beispiel eines Angehörigen, müssen Sie plausibel darlegen, aus welchen Gründen der Fahrzeughalter/ die Fahrzeughalterin Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt, statt es selbst zu nutzen.

Parkausweis für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende und Selbstständige, deren Sitz innerhalb einer Bewohnerparkzone ist, haben Anspruch auf je einen Ausweis. Dieser kostet wahlweise für ein Jahr 120,00 € und für zwei Jahre 240,00 €.

Informationen für Pendler und Besucher

Wollen Pendler, Besucher oder Beschäftigte ansässiger Einrichtungen ihr Auto in der Bewohnerparkzone abstellen, müssen sie künftig ein Parkticket lösen. An den neu aufgestellten Parkscheinautomaten kostet jede angefangene Stunde 0,50 € - und zwar ohne Höchstparkdauer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr.

Wer es gerne bequemer hat, der kann das Angebot des Handyparkens in Anspruch nehmen. Hierbei wird die Parkgebühr bargeldlos über das Mobiltelefon entrichtet. Detaillierte Informationen dazu finden sich an den Parkscheinautomaten oder unter http://www.smartparking.de/fuer-verbraucher/.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.4 Ordnungsamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus II,Zi. 106

Augsburger Straße 1
85221 Dachau

Rathaus II der Stadt Dachau