Aufgrund der geltenden Abstandsregeln ergäben sich im Falle von Lockerungen für die städtischen Veranstaltungsräume bis auf weiteres grundsätzlich folgende maximal zulässigen Kapazitäten:
- Ludwig-Thoma-Haus, Stockmann-Saal: 59 Personen (Einzelsitze) bis max. 100 Personen
- Ludwig-Thoma-Haus, Erchana-Saal: 33 Personen (Einzelsitze) bis max. 60 Personen
- Ludwig-Thoma-Haus, Paula-Wimmer-Stube: 9 Personen (Einzelsitze)
- Adolf-Hölzel-Haus: 22 Personen (Einzelsitze) bis max. 50 Personen
- Schützenheim Drei Rosen: 24 Personen (Einzelsitze) bis max. 50 Personen
- Kulturschranne: 22 Personen (Einzelsitze) bis max. 50 Personen
Die kleineren Stuben und das Thiemann-Gewölbe im Ludwig-Thoma-Haus können vorerst aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht für Veranstaltungen genutzt werden.
Die geltenden Hygienevoraussetzungen und die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bzw. der Kreisverwaltungsbehörde für Veranstaltungen sind von den Veranstaltenden bzw. Nutzern strikt einzuhalten. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat hierzu ein Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben sowie eine Checkliste für Vereinstreffen erstellt, welche als Maßgabe bei der Durchführung von Theater-, Konzert- und anderen kulturellen Veranstaltungen bzw. Vereinstreffen zu beachten sind. Der Veranstalter hat zudem ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Veranstaltungshäusern, sowie zu den Kapazitäten, Bühnengrößen, technischen Voraussetzungen und individuellen Besonderheiten der einzelnen Säle und Räume.