Die Richtlinien zur städtischen Kulturförderung und zur Förderung von Städtpartnerschaftsprojekten informieren über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten und Investitionen durch die Stadt Dachau.
Die Richtlinien zur städtischen Kulturförderung und zur Förderung von Städtpartnerschaftsprojekten informieren über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten und Investitionen durch die Stadt Dachau.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, auf die Förderung durch die Stadt Dachau durch Einbindung des Logos der Stadt Dachau und den Zusatz „Mit freundlicher Unterstützung der Stadt Dachau“ in Druckerzeugnissen, auf Webseiten etc. aufmerksam zu machen. Das Logo kann in den gängigen Dateiformaten über das Kulturamt angefordert werden.
Abteilung 2.1 Kultur & Zeitgeschichte
Montag - Freitag 09.00 Uhr -12.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr