Grundsätzlich gilt: Damit die Straßenbeleuchtung zuverlässig für Helligkeit auf Straßen und Gehwegen sorgt, darf der Lichtkegel nicht von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen verdeckt werden. Wenn Äste oder Bewuchs in den Lichtbereich hineinragen, entstehen sogenannte Dunkelflächen – das heißt: Diese Bereiche werden nur schlecht oder gar nicht beleuchtet. Dunkelflächen stellen Sicherheitsrisiken für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dar. Ein regelmäßiger Rückschnitt des Grüns rund um die Leuchten sorgt deshalb nicht nur für eine bessere Ausleuchtung, sondern trägt aktiv zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Im Besonderen ist für die anstehenden technischen Umrüstarbeiten ein freier Zugang zur Leuchte notwendig: Hierfür ist rund um den Leuchtenkopf ein Bereich von etwa 0,5 Metern nach oben sowie etwa 3 Metern seitlich vom Bewuchs freizuhalten. Besonders wichtig ist auch der Mastdeckel, der sich am unteren Ende des Masts befindet. Dieser Deckel muss bei der Umrüstung geöffnet werden, um die neue Technik zu verbauen. Wenn er von Ästen, Ranken oder dichtem Bewuchs umgeben ist, können die Monteure ihre Arbeiten nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchführen.
Wir bitten deshalb alle Anwohnerinnen und Anwohner, im Umfeld ihrer Grundstücke auf ausreichenden Rückschnitt des Bewuchses an und um die Straßenbeleuchtung zu sorgen, bzw. diesen zeitnah durchzuführen. Der erforderliche Rückschnitt ist aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherung auch außerhalb der Gehölzpflegezeiten im Winter zulässig.
So helfen Sie mit, dass eine qualitative hochwertige Beleuchtung aufrechterhalten wird. Die Montageteams der zuständigen Elektrobaufirma und das Stadtbauamt Dachau danken Ihnen für die Unterstützung.