Kommunale Haftpflichtversicherung

Kommunale Haftpflichtversicherung

Die Stadt ist bei der Bayerischen Versicherungskammer haftpflichtmäßig gegen Schäden, die entweder städtische Bedienstete in Ausübung ihrer Tätigkeit oder durch städtische Gebäude, Straßen, Pflanzen etc. gegenüber Dritten verursacht werden, versichert.

Die Stadt ist dabei verpflichtet zur Wahrung des Versicherungsschutzes die Vorfälle der Versicherungskammer anzuzeigen und die Bearbeitung abzutreten.

Personen die Forderungen aus einem solchen Vorfall an die Stadt stellen wollen, werden gebeten, die Angelegenheit schriftlich mit den nötigen Daten, wie z.B. Uhrzeit, Datum, Ortsangabe und Vorgang der Stadt mitzuteilen.

Ansprechpartner

Leitung Stabsstelle Recht

Rathaus III,Zi. 2.05

Konrad-Adenauer-Str. 2-6
85221 Dachau

Personalabteilung der Stadt Dachau