Die Aufstellung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach den Bestimmungen der städtischen Plakatierungsverordnung.
Kommerzielle Werbung ist i.d.R. untersagt.
Details hierzu erfahren Sie vom unten genannten Ansprechpartner.
Die Aufstellung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach den Bestimmungen der städtischen Plakatierungsverordnung.
Kommerzielle Werbung ist i.d.R. untersagt.
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Abteilung 1.4 Ordnungsamt
Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr