Sondernutzungen auf öffentlichen Grund

Sondernutzung auf öffentlichen Grund

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen für ein Bauvorhaben etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu eine Sondernutzungserlaubnis inkl. Skizze und ggf. eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht (Baustelle).

Eine weitere Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für die Aufstellung von Tischen und Stühlen, Fahraddständern, Warenständern und Warenauslagen sowie Gehwegaufstellern vor Geschäften und Läden.

Die Antragsfrist für eine Sondernutzung beträgt drei Wochen und muss zwingend eingehalten werden.

Ansprechpartner für vorübergehende Sondernutzungen:

Ansprechpartner für ständige Sondernutzungen: