Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer / die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen schriftlichen Antrag inkl. Skizze auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.

Die Antragsfrist für Baustellen beträgt drei Wochen und muss zwingend eingehalten werden.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Hauptamt

Abteilung 1.4 Ordnungsamt

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus II,Zi. 106

Augsburger Straße 1
85221 Dachau

Rathaus II der Stadt Dachau