Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Dachau hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 185/21 "Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße" gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 185/21 "Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße" hat eine Fläche von 1,10 ha. Das Planungsgebiet befindet sich in Dachau-Ost, Fünfkirchner Straße 9-35.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Anlass und Ziel der Planung ist:
Die aktuelle städtebauliche Situation auf den Flurstücken 2157/77 und 2157/76 an der Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße entspricht nicht den Anforderungen an eine qualitätsvolle Nachverdichtung im Dachauer Stadtgebiet. Mit der Planung soll auf dem Flurstück 2157/76 ein Neubau mit 3 Vollgeschossen plus Satteldach entstehen. Ziel ist die Baurechtschaffung für das geplante Vorhaben.
Folgende Gutachten liegen vor:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (Stand: 23.06.2022)
- Schalltechnische Untersuchung (Stand: 24.11.2024)
- Geotechnisches Gutachten / Baugrundgutachten (Stand: 16.11.2021)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 25.11.2024 liegt in der Zeit
vom 14.05.2025 bis einschließlich 24.06.2025
öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs.1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die auszulegenden Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden im Internetangebot der Großen Kreisstadt Dachau unter https://www.dachau.de/rathaus/buergerbeteiligung/aktuelle-beteiligungsverfahren.html veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot können die auszulegenden Unterlagen an der Anschlagtafel im Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 1. Obergeschoss vor Zimmer-Nr. 223, zu den Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr).
Nähere Auskünfte über Inhalt, Zweck und Ausarbeitung der Planung erteilt das Stadtbauamt -Abt. Stadtplanung-, Zimmer 223 bis 225, während der Auslegungszeiten. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch vereinbart werden mit Frau Christmann, Zi. 225, Tel. 75-173 oder Frau Jungwirth, Zi. 224, Tel. 75-110. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe elektronischer Stellungnahmen per Mail unter der Adresse stadtplanung@ schriftlicher Stellungnahmen unter Stadtbauamt Dachau, Abt. Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau und mündlicher Stellungnahmen unter Tel. 08131/75-173 oder 08131/75-110. dachau.de,
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internetangebot der Stadt Dachau (www.dachau.de) unter https://www.dachau.de/rathaus/aktuelles/aktuelles-news/amtliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.