Fischereischeine

Fischereischeine

Wer in Bayern fischen möchte, muss einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) mit sich führen und diese auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Online beantragen

weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung eines Fischereischeines kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen in der Regel sofort abschließend im Bürgerbüro erfolgen.

Gebühren & Zahlungsmöglichkeiten

Der Fischereischein ist gebührenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischein auf Lebenszeit:

Gebühr 35,00 €

Fischereiabgabe:

(Höhe richtet sich nach dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Ausstellung)

  • 14 - 22 Jahre: 300,00 €
  • 23 - 27 Jahre: 288,00 €
  • 28 - 32 Jahre: 256,00 €
  • 33 - 37 Jahre: 224,00 €
  • 38 - 42 Jahre: 192,00 €
  • 43 - 47 Jahre: 160,00 €
  • 48 - 52 Jahre: 128,00 €
  • 53 - 57 Jahre:   96,00 €
  • 58 - 62 Jahre:   64,00 €
  • 63 - 67 Jahre:   32,00 €

Fischereischein für 5 Jahre - Erstbeantragung:

Gebühr 35,00 €

Fischereischeinabgabe 40,00 €.

Fischereischein für 5 Jahre - Verlängerung:

Gebühr 5,00 €

Fischereischeinabgabe 40,00 €

Fischereischein als Zweitschrift bei Verlust:

Gebühr 17,50 €

Keine erneute Fischereischeinabgabe

Jahresfischereischein für Touristen:

Gebühr 7,50 €

Fischereischeinabgabe 15,00 €

Jugendfischereischein:

Gebühr 5,00 € 

Fischereischeinabgabe 10,00 €

Zahlungsmöglichkeiten:

Die Zahlung ist Bar oder mit EC-Karte am Zahlungsterminal des Bürgerbüros möglich. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten

Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@dachau.de mit Angabe Ihres Namens, des Anliegen und einer Telefonnummer vereinbaren.

Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Rückrufservice Bürgerbüro

Abteilung 1.5 Bürgerbüro - Gewerbe

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Alle Leistungen mit und ohne Terminvereinbarung

Bürgerbüro Stadt Dachau

Pfarrstraße 2
85221 Dachau

Bürgerbüro der Stadt Dachau