Das Bürgerbüro erteilt Ihnen auf Anfrage Auskunft über die aktuelle oder frühere Meldeadresse von Dachauer Bürgern, auch wenn diese aktuell nicht mehr in Dachau wohnen. In jedem einzelnen Fall werden die Voraussetzungen für die Erteilung der Auskunft geprüft; grundsätzlich kann die Auskunft nur erteilt werden, wenn die dafür erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Bei Personen, bei denen aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben eine Auskunftssperre hinterlegt ist, kann keinerlei Auskunft erteilt werden.
Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Ein hoher Benutzerkomfort auf unserer Website liegt uns am Herzen. Aus diesem Grund möchten wir gerne Nutzungsdaten zu rein statistischen Zwecken erfassen. Wir gehen vertrauenswürdig mit diesen um und garantieren dies durch die Verwendung eigener Cookies ohne die Weitergabe an Dritte. Hierzu bitten wir um Ihre Einwilligung.