Feuerwerkskörper (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden.
Der Verkauf darf im Zeitraum vom 1. Januar – 28. Dezember nicht stattfinden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist zum Jahreswechsel am 31. Dezember sowie am 01.Januar gestattet.
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