Schädlings-­bekämpfung

Schädlingsbekämpfung

Das Ordnungsamt ist zuständig für die Schädlingsbekämpfung auf öffentlichem Grund der Stadt Dachau.

Beschreibung

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft.

Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.

Bei öffentlichen Grundstücken, die unter der Verwaltung der Stadt Dachau stehen, ergehen intern entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung, diese beauftragen dann geeignete Fachfirmen.

Benötigte Daten

Möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeit der Beobachtungen

Gebührenrahmen

Die Kosten für die Bekämpfung auf öffentlichen Grund übernimmt die Stadt Dachau

Kosten für Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrund müssen von den jeweiligen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten selbst getragen werden.

Fragen & Antworten

Kann der Befall durch andere Nager wie beispielsweise Mäuse gemeldet werden?
Nein, es werden ausschließlich Meldungen zum Rattenbefall entgegen genommen.

Wie entsorge ich meine Abfälle richtig?
Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie Müllsäcke mit Lebensmittelabfällen oder unsauberen Verpackungen bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich. Halten Sie Abfallbehälter immer fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen. Auch Kompostbehälter im Garten sollten gegebenenfalls verschlossen gehalten werden.

Wie entsorge ich Speisereste?
Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette. Gewerbebetriebe benötigen für Speisereste eine gesonderte Speiserestetonne. Speisereste gewerblicher Herkunft dürfen nicht in die städtische Biotonne gegeben werden.

​Was ist bei der Fütterung von (Haus-)Tieren zu beachten?
Lassen Sie für Haustiere vorgesehene Futterquellen nicht unkontrolliert offen stehen. Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen (insbesondere keine Tauben, Enten oder Eichhörnchen). Zurückbleibende Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Rechtliche Grundlagen

§ 16 Infektionsschutzgesetz

Ansprechpartner:

Rathaus II,Zi. 104

Augsburger Straße 1
85221 Dachau