In der Abteilung Bauaufsicht finden Sie eine kundenorientierte Beratung und kompetente Ansprechpartner für Fragen, die sich u.a. mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch, Städtebauförderungsgesetz, Denkmalschutzgesetz, um planungsrechtliche Beurteilung eines Grundstücks, Erschließung, Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung, Gestaltung von Garagen und Stellplätzen befassen, um nur einen kurzen Überblick zu geben.
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Wichtige Mitteilung:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist zum Schutz Ihrer Gesundheit in der Abt. 5.4 (Bauordnung, kommunales Baurecht) nur eingeschränkter Publikumsverkehr mit Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie daher, uns bei Fragen und für Terminvereinbarungen zunächst per Telefon bzw. E-Mail (Bauordnung@dachau.de) zu kontaktieren. Bitte beachten Sie bei Vorsprachen das Gebot zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Weitere Aufgabenfelder betreffen die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen und Straßenwidmungen.
Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind für Sie da und vereinbaren gerne einen Gesprächstermin für Ihre persönlichen Belange in Baufragen.