Baukontrolle

Baukontrolle

Zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben können die Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.


Die Mitarbeiter der Baukontrolle haben in Ausübung ihres Amtes das Recht, Grundstücke und bauliche Anlagen auch gegen den Willen der Betroffenen zu betreten.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Stadtbauamt

Abteilung 5.4 Bauordnung - Kommunales Baurecht

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I,Zi. 320

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau