
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt dar. Aus dem Flächennutzungsplan kann abgelesen werden, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. für Schulen und Kindergärten), Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald, Wasserflächen, Verkehrsflächen sowie Versorgungsflächen und sonstige Nutzungen geplant sind.
Die Flächennutzungsplanung ist langfristig angelegt. Der Flächennutzungsplan wurde im Jahre 1989 von der Regierung von Oberbayern genehmigt. Seitdem wurden mehrere Teiländerungen durchgeführt, die ebenfalls die Zustimmung der Regierung von Oberbayern benötigten.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für die Behörden, hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger.
Der aktuelle Stand des Flächennutzungsplans wird mithilfe des Geographischen Informationssystems in der Stadtverwaltung vorgehalten und digital fortgeschrieben.
Der zugehörige Erläuterungsbericht gibt in Textform Auskunft über die Darstellungen und begründet die Planzeichnung. Die Unterlagen können Sie im Sachgebiet Stadtplanung einsehen. Unsere Mitarbeiter stehen für Auskünfte über den Inhalt während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung zur Verfügung.
Der Stadtrat hat am 10.12.2019 den Beschluss gefasst, dass auf Grundlage der Ziele des Räumliches Leitbildes Dachau die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden soll. Die Einleitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 05.10.2021 beschlossen. Die Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB erfolgte am 21.12.2021.
Weitere Informationen zum Projekt Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan finden Sie unter folgendem Link: Laufende stadtplanerische Projekte - Stadt Dachau
Die rechtskräftigen Flächennutzungsplanänderungen in dieser Übersicht sind in der Download-Fassung des Flächennutzungsplanes bereits eingearbeitet.