
Anlass der Planung:
Nach Aufgabe der Schulnutzung der Griechischen Schule auf dem städtischen Grundstück Ignaz-Taschner-Straße 14 im Jahr 2013 beschloss der Bau- und Planungsausschuss die Durchführung eines Plangutachtens das am 21.06.2016 mit Beschluss des Siegerentwurfs abgeschlossen wurde. Die Bürgerschaft wurde im Rahmen einer moderierten Bürgerbeteiligung in den Jahren 2015 und 2016 am Planungsprozess beteiligt.
Ziele der Planung:
Das zentrale Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für sozialen Wohnungsbau, eine Kindertagesstätte sowie für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im östlichen Teil des Plangebiets. Gleichzeitig soll der Betriebsstandort der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen des Plangebiets gesichert und deren Entwicklungsmöglichkeiten gewahrt werden. Um den dörflichen Charakter zu fördern und eine langfristige Weiterentwicklung zu ermöglichen, werden neben Wohnraum auch Gewerbeflächen für nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe geschaffen.
Planungsverfahren:
Nach der Überarbeitung des Siegerentwurfs lag mit der Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses am 16.05.2017 ein städtebaulicher Entwurf vor.
Auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemalige Schule Mitterndorf“ beschlossen.
Am 10.07.2018 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans im Bau- und Planungsausschuss für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gebilligt. Mit dem Vorentwurf erfolgte vom 23.07.2018 bis einschließlich 08.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde die Planung entsprechend überarbeitet. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde die komplexe Gemengelage detailliert aufgearbeitet und mit den Fachbehörden abgestimmt. Unter anderem wurden die Themen „Ausgleichsflächen und Grünordnung“, „geförderter Wohnungsbau“, „Elektromobilität“ und „Energieversorgung“ geprüft und möglichst in die Planung integriert. Es erfolgte eine rechtliche Prüfung der Planung.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Behandlungsvorschläge abgewogen und eine entsprechende Überarbeitung der Planung beschlossen. Die Planung wurde an die im Laufe des Planungsprozesses zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Vorgaben mehrfach angepasst.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde, in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ortsteils Mitterndorf, die Möglichkeit einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung sowie eines umfassenden Energieversorgungskonzepts geprüft. Grundlage hierfür war eine Mögliche Beantragung von Fördergeldern der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die Stadtverwaltung arbeitete in enger Kooperation mit den Stadtwerken Dachau und der Stabsstelle Klimaschutz daran, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für eine nachhaltige Energieversorgung zu bewerten. Ziel war die Integration von Maßnahmen zur Energieeffizienz und regenerativen Energieversorgung, um die langfristige Klimaneutralität des Baugebiets zu sichern. Die Prüfung ergab jedoch, dass eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung eines Wärmenetzes nicht darstellbar ist. Die ermittelten Wärmeliniendichten im Untersuchungsgebiet erwiesen sich als unzureichend, insbesondere da eine vollständige Deckungsquote im Bestand nicht realisierbar wäre. Dies würde zu weiteren Effizienzverlusten führen und letztlich ein Wärmenetz unwirtschaftlich machen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird am 06.05.2024 im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung erfolgt anschließend die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans 04617 „Ehemalige Schule Mitterndorf“ wurde zunächst parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Aufgrund der umfangreichen Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfs und -entwurfs wurde das Verfahren später eigenständig fortgesetzt. Der Stadtrat billigte die Teiländerung des Flächennutzungsplans am 10.10.2023 und fasste dazu einen Feststellungsbeschluss.