VEP 185/21 Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 185/21 Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße

VEP 185/21 Fünfkirchner- Ecke Würmstraße - Planzeichnung

Anlass der Planung:
Die Stadtbau GmbH Dachau beantragte 2021 die Teiländerung des Bebauungsplans 2/62 für das Baugebiet zwischen Sudetenlandstraße, Schleißheimer Straße, Theodor-Heuss-Straße und Würmstraße in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Bau- und Planungsausschuss stimmte diesem Antrag am 24.02.2021 zu und beschloss die Aufstellung bzw. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 185/21 „Fünfkirchner Straße / Ecke Würmstraße“. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Ziele der Planung:
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch eine städtebaulich sinnvolle Verdichtung. Dabei sollen neue, kostengünstige und geförderte barrierefreie Wohnungen entstehen, wobei 100 % der Wohnfläche im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Es besteht die Option, besondere Wohnformen wie betreutes Seniorenwohnen oder eine Tages-/Nachtpflege in der Erdgeschosszone des letzten Bauabschnitts an der Würmstraße zu integrieren.
Die bestehenden Gebäude mit insgesamt 66 Wohnungen aus dem Jahr 1963 werden abgerissen und durch eine neue Bebauung ersetzt.

Planungsverfahren:
Basierend auf dem vom Vorhabenträger erarbeiteten Baukonzept wurden ein Bebauungsplanentwurf sowie ein Freiflächengestaltungsplan erarbeitet.

Ebenso wurden die erforderlichen Gutachten beauftragt und erstellt:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Ermittlung des Baumbestands mit Bewertung
  • Baugrundgutachten
  • Schalltechnische Untersuchung 

Die städtebauliche Grundlagenvereinbarung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde 2022 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Stadtbau GmbH Dachau ihre Bereitschaft erklärt, gemäß § 12 BauGB einen Durchführungsvertrag mit der Stadt abzuschließen und das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Der Durchführungsvertrag wurde bereits erstellt und wird nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Bau- und Planungsausschuss beschlossen. Dies stellt sicher, dass notwendige Änderungen ohne erneute Vertragsabschlüsse berücksichtigt werden können. 
Vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Durchführungsvertrag durch den Bau- und Planungsausschuss beschlossen und unterzeichnet.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird am 06.05.2024 im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung erfolgt anschließend die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.

Ansprechpartner

Abteilung 5.1 Stadtplanung

Stadtbauamt

Leitung: Frau Jungwirth

Stellvertretung: Herr Sagmeister

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr

Rathaus I

Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau

Komplette Außenansicht des Rathauses der Stadt Dachau