Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. In dem Register werden - ähnlich dem Führungszeugnis - Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. In dem Register werden - ähnlich dem Führungszeugnis - Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.
Sie können eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro der Stadt Dachau beantragen, wenn Sie mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dachau gemeldet sind.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei persönlicher Vorsprache und bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort abschließend im Bürgerbüro beantragt werden. Im Falle eines schriftlichen Antrags beträgt die Bearbeitungszeit längstens eine Woche.
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €
Zahlungsmöglichkeiten:
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte am Zahlungsterminal des Bürgerbüros möglich. Online-Zahlung sowie die Zahlung über das Lastschrift-SEPA-Verfahren oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:
Weitere Informationen über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier:
Bundesamt für Justiz - weitere Informationen zum GZR
Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@ mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren. dachau.de
Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Rückrufservice Bürgerbüro
Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
Rückrufservice Bürgerbüro
Im Bürgerbüro sind aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum bis voraussichtlich 08.03.2021 Termine nur in Notfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Viele Dienstleistungen des Bürgerbüros können aber auch telefonisch, per E-Mail oder am Telefon erledigt werden. Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen. Außerdem können Sie den Rückrufservice nutzen.