Der Grad der Behinderung (GdB) sowie die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt auf Antrag festgestellt. Den Antrag können Sie entweder im Bürgerbüro an der Infotheke erhalten, im Internet herunterladen oder direkt online stellen.
Der Grad der Behinderung (GdB) sowie die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt auf Antrag festgestellt. Den Antrag können Sie entweder im Bürgerbüro an der Infotheke erhalten, im Internet herunterladen oder direkt online stellen.
Für Antragsteller aus Oberbayern ist die Regionalstelle der Oberpfalz zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
0941 7809-00
poststelle.opf@ zbfs.bayern.de
Der Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung wird nicht von der Stadt Dachau bearbeitet, deshalb kann keine Aussage über die Bearbeitungszeit erfolgen.
Sie erhalten nach Eingang Ihres Antrags beim Versorgungsamt eine Eingangsbestätigung mit den Angaben über Ihre zuständige Regionalstelle sowie Ihre/n Sachbearbeiter/in.
Sie erhalten den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro gebührenfrei.
Die Ausstellung des Ausweises beim Versorgungsamt ist ebenfalls gebührenfrei.
Sie können Ihren Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung online stellen.
Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen.
Sie können sich den Antrag auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales herunterladen:
Das Bürgerbüro bietet alle Leistungen mit vorheriger Terminvereinbarung an. Sie können einen Termin telefonisch unter 08131 75 300 oder per Mail an buergerbuero@ mit Angabe Ihres Namens, des Anliegens und einer Telefonnummer vereinbaren. dachau.de
Alternativ können Sie mit folgendem Kontaktformular unseren Rückrufservice nutzen. Die Mitarbeiter/innen werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen zeitnahen Termin anbieten. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro auch Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Rückrufservice Bürgerbüro
Hauptamt
Stellvertretung: Frau Hein
Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag auch 14.00 - 18.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Tel. Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
Rückrufservice Bürgerbüro
Im Bürgerbüro sind aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 16.12.2020 bis voraussichtlich 01.02.2021 Termine nur in Notfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Viele Dienstleistungen des Bürgerbüros können aber auch telefonisch, per E-Mail oder am Telefon erledigt werden. Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Informationen. Außerdem können Sie den Rückrufservice nutzen.